Dienststellen- oder Teildienststellenversammlungen

Diese MUSS mindestens einmal jährlich abgehalten werden, da sie als wichtiges demokratisches Mitwirkungsrecht der Bediensteten einer Dienststelle gesetzlich (Landespersonalvertretungsgesetz LPVG §§ 11 u.12) vorgesehen ist.

Das bedeutet, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter das Recht hat, Anfragen und Anträge an die Dienststellenpersonalvertretung zu stellen. Sollte in Eurer Dienststelle schon länger keine Dienststellen- oder Teildienststellenversammlung stattgefunden haben, solltet Ihr darauf drängen.