Sicherheit in den Landesdienststellen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit großer Bestürzung mussten wir erfahren, dass in Vorarlberg ein Bediensteter einer Bezirkshauptmannschaft bei einer Messerattacke in den Amtsgebäuden ums Leben kommen musste. Es ist schrecklich, wenn so etwas passiert; es ist erschreckend, wenn so etwas passieren kann. Und hoffentlich muss so etwas nicht noch einmal passieren.

Doch wird da genug getan?

Konzepte und Schulungen, Kameras und Pfeffersprays sind schön und gut (siehe auch unseren Beitrag über die Ausgabe von Pfefferspray) und sicher auch ein erster Schritt in Richtung Sicherheit, Tatsache ist, dass ohne entsprechende Maßnahmen (Sicherheitsschleusen, Personenkontrollen, etc…) ein wirksamer Schutz der gefährdeten Bediensteten niemals gegeben sein kann.

Gemäß Vertrag Nr. 505271/30023371 mit der BBG/Amt d. Steiermärkischen Landesregierung kostet eine Stunde Personenkontrolle € 22,73 netto. Durchgeführt werden diese Kontrollen aber nur bei den Eingängen zum Landesverwaltungsgericht.

Natürlich ist das Geld, das sich bei mehreren gefährdeten Dienststellen summiert, aber was ist dieses Geld im Verhältnis zur – nunmehr leider evident gewordenen – Gefahr für Leib und Leben an den Bezirkshauptmannschaften und den anderen gefährdeten Dienststellen?

Das Aktive Landesforum kann daher nur zum wiederholten Mal fordern, dass die Bezirkshauptmannschaften und andere exponierte Dienststellen schnellstens genauso gut geschützt werden wie das Landesverwaltungsgericht.

5 Antworten auf „Sicherheit in den Landesdienststellen“

  1. Sicherheit im öffentlichen Dienst vor Parteien wird leider immer wichtiger. Natürlich gibt es auch Personenkontrollen. Was aber wen dir die Partei im Parteienverkehr gegenübersitzt und anspuckt…? welche Krankheiten sie hat weis niemand……oder mit einem Kugelschreiber verletzt (kann ebenfalls tödlich sein)…….usw. usw. Es gibt nicht nur die Möglichkeit einer Pistole oder eines Messers.
    lg Peter

    1. Es stimmt, dass es keine vollständige Sicherheit geben kann, aber vor gewissen Gefahren (bewaffnete Angriffe), die leider in den letzten Jahren vorgekommen sind (Graz, Dornbirn,…) und von manchen Personen zum Vorbild genommen werden könnten, kann das Land seine Bediensteten schützen. Die bisher dazu gesetzten Maßnahmen (Schulungen, Pfeffersprays,…) haben nur Geld gekostet, aber die Sicherheit nicht erhöht.

  2. Natürlich werden damit keinerlei verbale Aggressionen verhindert werden. Doch haben Sie sich schon einmal in Ihrer Kollegenschaft wirklich umgehört oder haben Sie noch nicht die heutige Stellungnahme des Herrn Landeshauptmanns zur Kenntnis genommen? Es gab im Übrigen auch bereits einen ziemlich blutigen Vorfall im Grazer Amtshaus, schon vergessen? Vielleicht lesen Sie halt einmal „Der Biedermann und die Brandstifter“, dies nur von wegen „Panikmache“…

  3. Das oberste Gebot für die verantwortlichen Politiker und den LAD hat der Schutz aller Landesbediensteten zu sein! Bis dato gibt es lediglich nur privilegierte Bereiche, wo entsprechende Maßnahmen veranlasst wurden. Dieser grausame Mord an einem Kollegen in der Vorarlberger BH ist leider nur die Spitze einer sich immer weiter drehenden Gewaltspirale. Viel zu viele aus unserer Beamtenschaft, vor allem in den diesbezüglich „sensiblen“ Abteilungen, haben bereits übergenug Verbalattacken und Drohungen erleben müssen. Daher ist den Forderungen des ALF umgehend nachzukommen, ehe es nicht auch in der steirischen Landesverwaltung zu einem solch schrecklichen Vorfall kommt!

    1. Panikmache!!!
      Wie verhindern bitte sehr solcher Art beschriebene Personenkontrollen die von ihnen erwähnten Verbalattacken und Drohungen?
      Die Frage ist doch eher, wie viele Vorkommnisse, die tatsächlich durch Personenkontrollen um 22,73€ verhindert worden wären, hat es bis jetzt in der Stmk gegeben?

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