Laut einem Entscheid des unabhängigen Finanzsenats Wien, der vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde, können die Reparaturkosten für Schäden am eigenen Kraftfahrzeug auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei Selbstverschulden als Werbungskosten abgesetzt werden, solange diese nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind…