Dinner 4 You

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Heute gibt es das dritte Plakat für Euch zum herunterladen.

Neben dem Sammelplakat gibt es auch weitere Plakate auf unserer Homepage zum Anschauen, Ausdrucken, Nachdenken und eventuell ein wenig Schmunzeln. Wir haben auch Gedanken von Gery Propst zum Thema „Einsatz“ – warum es keine Personalreduktionen ohne Aufgabenreduktion geben darf.

Auf unserer Homepage findet Ihr auch weitere Gedanken zu Themen, die uns besonders am Herzen liegen. Wir werden auch weiterhin neue Gedanken veröffentlichen. Wenn Ihr auch Eure Meinungen und Gedanken mit anderen teilen wollt, seid Ihr herzlich eingeladen, diese als Kommentar zu unseren Beiträgen zu schreiben. Ihr könnt dabei auch anonym bleiben Eure Mailadresse wird nicht veröffentlicht und der Name ist frei wählbar. Einfach die Überschrift des jeweiligen Beitrages anklicken, dann wird dieser geöffnet und darunter habt Ihr die Möglichkeit uns einen Kommentar zukommen zu lassen.

Dinner 4 You

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Heute gibt es das zweite Plakat für Euch zum herunterladen.


Neben dem Sammelplakat gibt es auch weitere Plakate auf unserer Homepage zum Anschauen, Ausdrucken, Nachdenken und eventuell ein wenig Schmunzeln. Wir möchten Euch auch Gedanken von Peter Pöschl mitgeben: „Vielfalt“ – warum es in der Personalvertretung mehr als eine Gruppierung braucht, um innovative und kreative Ideen voranzubringen.

Dinner 4 You

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie bereits angekündigt, startet heute das Sammelspiel für unsere Newsletter-Abonnenten. In den kommenden Wochen werden wir Euch Plakate von uns vorstellen. Ihr könnt die Vorschaubilder sammeln und an uns senden. Wir werden dann, nach dem 27.1.2020, aus allen Einsendungen drei Gewinner ziehen, die von uns jeweils einen € 50,– Konsumationsgutschein für ein Lokal Ihrer Wahl bekommen.
Hier könnt Ihr das erste Vorschaubild für das Spiel herunterladen. Die Teilnahmebedingungen, bzw. den Link zu dem Sammelformular findet Ihr ebenfalls auf dieser Seite.
Wir möchten Euch auch Gedanken von Gery Propst mitgeben: „Dankbarkeit“ – ein in unserer fordernden und hektischen Zeit selten gewordenes Gefühl.

Sicherer Arbeitsplatz

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Leider hat es sich in den letzten Jahren gezeigt, dass unzufriedene Personen immer häufiger dazu neigen aggressiv zu werden und sogar vor der Anwendung von körperlicher Gewalt nicht zurückschrecken. Das Landesverwaltungsgericht – und mittlerweile auch zwei Bezirkshauptmannschaften (als Pilotversuch) – wurden daher bereits mit Sicherheitsschleusen ausgestattet. Wie aber schützen sich Bedienstete in den übrigen Dienststellen, die Parteienverkehr haben, z.B. in Exekutionsstellen, Sozial- und Strafreferaten, um nur einige zu erwähnen?

Den meisten Kollegen und Kolleginnen, die Parteienverkehr haben, ist zwar bekannt, dass es gefährlich sein kann, spitze Gegenstände wie Scheren oder Brieföffner vor sich auf dem Schreibtisch liegen zu haben, da diese im Ernstfall von aggressiven Parteien als Waffe benutzt werden können.

Die wenigsten denken aber daran, dass auch das Liegenlassen von scheinbar harmlosen Gegenständen, wie Schreibstiften, Kugelschreibern und sogar Büroklammern im wahrsten Sinn „ins Augen gehen“ kann. Darüber hinaus sollten auch schwere Gegenstände wie Briefbeschwerer, etc. außerhalb der Reichweite von Parteien aufbewahrt werden. Bitte denkt daran, nur ein leerer Schreibtisch ist auch ein sicherer Schreibtisch!

Uns vom ALF ist Sicherheit ein großes Anliegen, weshalb wir uns schon seit geraumer Zeit dieses Themas annehmen, wie zum Beispiel in unseren Newslettern betreffend Pfefferspray (8.6.2018) und Sicherheit (7.2.2019). Uns freut es daher sehr, dass jetzt schon einmal in zwei Bezirkshauptmannschaften im Pilotversuch Sicherheitsschleusen eingerichtet worden sind. Bravo, ein erster Schritt in die richtige Richtung!! Die beste Sicherheitsschleuse hilft aber nichts, wenn in frei zugänglichen Sozialräumen Messer, Scheren, Gabeln, usw. für jedermann zur freien Entnahme herumliegen. Bitte auch dort darauf achten, dass alle gefährlichen Gegenstände unter Verschluss gehalten werden.

Am Handy Erreichbar sein müssen = Rufbereitschaft

Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 25.1.2019, 8 ObA 61/18f, entschieden, dass eine verlangte telefonische Erreichbarkeit eines/einer Bediensteten durch den Dienstgeber als Rufbereitschaft anzusehen ist und dem/der betroffenen Person ein für diesen Zeitraum angemessenes Entgelt zu bezahlen ist.

In der Begründung führt der OGH aus, dass der/die Bedienstete dadurch in seiner Freizeitgestaltung eingeschränkt ist. Auch wenn „nur“ eine telefonische Erreichbarkeit verlangt wird, verpflichtet das die Betroffenen bestimmte Aufenthaltsorte nicht aufzusuchen, wenn dort kein Empfang besteht, oder das Handy nicht gehört werden kann, ebenso muss das Handy immer aufgeladen und eingeschaltet sein. Sollte darüber hinaus (im Notfall) eine Indienstsetzung erforderlich sein, besteht sogar ein Alkoholverbot.

Es ist lt. OGH für eine Entgeltzahlung nicht erforderlich, dass eine Arbeitsleistung abgerufen wird, die verlangte Erreichbarkeit ist bereits dafür ausschlaggebend.

Karfreitag – Was nun???

Angesichts der öffentlich massiv diskutierten Änderungen rund um den Karfreitag, wird immer wieder von Kollegen und Kolleginnen die Frage an uns herangetragen, was denn nun genau Sache ist. Es herrscht Unklarheit, wie sich die neue (noch nicht in Kraft getretene) Regelung für den Karfreitag auf den Landesdienst auswirken wird. Etliche Kolleginnen und Kollegen haben ja bereits geplant, zu Ostern ein paar Tage frei zu nehmen.

Also haben wir bei der Landesamtsdirektion nachgefragt.

Für heuer sieht die Regelung so aus, dass den Angehörigen der evangelischen Kirchen, der Altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche – da der Karfreitag ja kein gesetzlicher Feiertag mehr ist – ebenso wie allen anderen Bediensteten grundsätzlich ab 12:00 Uhr dienstfrei gegeben wird. Die auf das Tagessoll fehlende Zeit wird im ESS wie am Faschingsdienstag automatisch zugebucht. Wenn im Einzelfall im Rahmen der täglichen Sollzeit länger gearbeitet werden muss, fallen keine Überzeiten an. Wer auch den Vormittag frei haben möchte, muss einen ganzen Urlaubstag nehmen oder ggf. um einen Gleittag ansuchen.

Darüber, ob sich etwas ändern soll bzw. wie die Regelung in Zukunft aussehen wird, laufen derzeit landesintern noch Gespräche.

Sicherheit in den Landesdienststellen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit großer Bestürzung mussten wir erfahren, dass in Vorarlberg ein Bediensteter einer Bezirkshauptmannschaft bei einer Messerattacke in den Amtsgebäuden ums Leben kommen musste. Es ist schrecklich, wenn so etwas passiert; es ist erschreckend, wenn so etwas passieren kann. Und hoffentlich muss so etwas nicht noch einmal passieren.

Doch wird da genug getan?

Konzepte und Schulungen, Kameras und Pfeffersprays sind schön und gut (siehe auch unseren Beitrag über die Ausgabe von Pfefferspray) und sicher auch ein erster Schritt in Richtung Sicherheit, Tatsache ist, dass ohne entsprechende Maßnahmen (Sicherheitsschleusen, Personenkontrollen, etc…) ein wirksamer Schutz der gefährdeten Bediensteten niemals gegeben sein kann.

Gemäß Vertrag Nr. 505271/30023371 mit der BBG/Amt d. Steiermärkischen Landesregierung kostet eine Stunde Personenkontrolle € 22,73 netto. Durchgeführt werden diese Kontrollen aber nur bei den Eingängen zum Landesverwaltungsgericht.

Natürlich ist das Geld, das sich bei mehreren gefährdeten Dienststellen summiert, aber was ist dieses Geld im Verhältnis zur – nunmehr leider evident gewordenen – Gefahr für Leib und Leben an den Bezirkshauptmannschaften und den anderen gefährdeten Dienststellen?

Das Aktive Landesforum kann daher nur zum wiederholten Mal fordern, dass die Bezirkshauptmannschaften und andere exponierte Dienststellen schnellstens genauso gut geschützt werden wie das Landesverwaltungsgericht.

Macht uns die Bildschirmarbeit blind?

Die meisten von uns sitzen tagaus, tagein vor dem Bildschirm. Wir wissen alle, dass dadurch vermehrt Rückenprobleme auftreten können, aber sind das die einzigen Gefahren, die daraus resultieren?

Seit einiger Zeit ist bereits bekannt, dass blaues Licht – enthalten im weißen LED-Licht von Deckenlampen, Autoscheinwerfern, Smartphones oder Computerbildschirmen – am Abend dafür sorgt, dass im Körper die Produktion von Melatonin (dem sogenannte Schlafhormon) unterdrückt wird. Das bewirkt, dass wir Probleme mit dem Schlaf bekommen können, da unser natürlicher Schlafrhythmus dadurch gestört wird.

Aber was hat das mit unserer Arbeit zu tun?

Neueste Forschungsergebnisse belegen, dass es durch das hochenergetische blaue Licht, dem wir täglich bei unserer Arbeit vor dem Bildschirm ausgesetzt sind, zu einer massiven Schädigung unseres Sehvermögens kommen kann.

Im Artikel https://www.spektrum.de/news/warum-blaues-licht-den-augen-schadet/1584090 der deutschen Zeitschrift „Spektrum der Wissenschaft“ werden die Hintergründe erklärt. Offenbar bildet sich durch die Kombination des intensiven Blaulichts (das beigemischt werden muss, um ein leuchtendes Weiß zu erhalten) in Kombination mit einem körpereigenen Molekül, eine giftige Verbindung im Auge, die die Sehzellen irreparabel absterben lässt.

Doch wie können wir uns davor schützen?

Wir können am Computer in der Systemsteuerung den Nachtmodus aktivieren. Dadurch wird der Bildschirm zwar nicht mehr so strahlend hell leuchten, aber die Augen werden es uns danken:

Auch das Handy sendet ein intensives Blaulicht aus:

Bei einigen Android-Handys kann über die Option <Einstellungen><Augen schonen> oder <Nachtmodus> die Beimengung von Blaulicht unterdrückt werden. Sollte ein Handy diese Option nicht haben, besteht die Möglichkeit, eine Blaufilter-App zu installieren. Die Zeitschrift „Computer Bild“ empfiehlt die App „Twilight“ (https://www.computerbild.de/artikel/cb-Tipps-Handy-Android-und-iOS-Blaufilter-und-Super-Nachtmodus-aktivieren-18633977.html).

Beim iPhone geht die Abschaltung über <Einstellungen><Anzeige und Helligkeit><Night Shift> ganz einfach.

Auch beim Kauf von Lampen wäre es gut darauf zu achten, keine rein-weißen oder kalt-weißen Leuchten sondern warm-weiße zu kaufen, damit wir nicht über kurz oder lang unseren Augen einen bleibenden Schaden zufügen. Was die Beleuchtung in den Büroräumen betrifft, wird sich das ALF mit der Abteilung 2 in Verbindung setzen, um hier eine Änderung der Einkaufsstrategie anzuregen.

 

 

 

 

Zeiterfassung mittels Diensthandy

Seit dem Jahr 2008 gibt es schon die Möglichkeit, die Dienstzeit mittels (Dienst-)Handy zu erfassen. Doch leider mussten wir feststellen, dass diese Möglichkeit leider bei weitem noch nicht allen Bediensteten bekannt ist.

Für alle Kolleginnen und Kollegen, die öfter im Außendienst tätig sind, bzw. telearbeiten oder keinen Zugang zu einem Zeiterfassungsterminal haben, stellt die Handybuchung eine enorme Vereinfachung dar. Es genügt ein kurzer Anruf an eine der nachstehenden Nummern und die jeweilige Buchung wird automatisch im SAP übernommen.

Telefonnummer Nebenstelle Buchung
0316 3856060 10 Kommen
  15 Beginn Pause
  20 Gehen
  30 Dienstgang
  31 Dienstreise
  32 Telearbeit
  35 Dienstbeginn Extern
  45 Dienstende Extern

Es ist dafür nur die Genehmigung der jeweiligen DienststellenleiterInnen notwendig. Die weiteren Veranlassungen (das Freischalten der Handybuchung) treffen dann die jeweiligen Zeitsachbearbeiter.

Aus eigener Erfahrung können wir allen Kolleginnen und Kollegen, die öfters ihren Dienst außerhalb von Büroräumlichkeiten verrichten, nur raten, diese einfache, bequeme und zuverlässige Möglichkeit zu nutzen.

Nutzung der dienstlichen Mailadresse für private Mails: Problematisch/unproblematisch? – So sieht es der VwGH!

Der Dienstgeber stellt uns persönliche E-Mail-Adressen zur Verfügung, die wir dankenswerter Weise auch privat (nicht aber zu Erwerbszwecken) nutzen dürfen. Der VwGH sieht die private Nutzung von dienstlichen E-Mail-Adressen auch grundsätzlich als unbedenklich an, sofern in der Signatur weder dienstrechtliche Stellung noch Anschrift des Dienstgebers angeführt werden.

Wer hat aber nicht schon einmal darauf vergessen, die dienstliche Mail-Signatur beim Versenden einer privaten Mail zu entfernen. Kann passieren, ist ja kein Malheur – oder?

Wenn ich der Tante Frieda das Kuchenrezept mit der dienstlichen Signatur schicke, ist das zwar nicht ganz in Ordnung aber wahrscheinlich noch kein Problem. Problematisch wird es gemäß dem VwGH nämlich nur, wenn der Eindruck erweckt werden kann, dass durch die Nennung der dienstrechtlichen Stellung dem Inhalt des Textes Nachdruck verliehen oder eine besondere Behandlung erwartet werden könnte. Ebenso, wenn das Ansehen des Berufsstandes durch den Inhalt der Mail in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden kann.

So etwas kann entsprechend der jüngsten Judikatur des VwGH eine Dienstpflichtverletzung darstellen, die zu disziplinarrechtlichen und im schlimmsten Fall sogar strafrechtlichen Konsequenzen (Amtsmissbrauch) führen.

Deshalb ist es ratsam nicht darauf zu vergessen, eine eventuell automatisch eingefügte dienstliche Signatur in einer privaten Mail-Nachricht zu entfernen.