E-Mails sind im Großen und Ganzen praktisch gleich wie Briefe geschützt. Nach älteren Lehrmeinungen ist bei E-Mails der Schutztatbestand nicht der des „Briefgeheimnisses“ sondern der des „Fernmeldegeheimnisses“. In der jüngeren Judikatur wird zunehmend auch dazu übergegangen, E-Mails selbst nicht nach dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses sondern nach dem umfangreicheren Schutz des Briefgeheimnisses zu sehen…