Angesichts der öffentlich massiv diskutierten Änderungen rund um den Karfreitag, wird immer wieder von Kollegen und Kolleginnen die Frage an uns herangetragen, was denn nun genau Sache ist. Es herrscht Unklarheit, wie sich die neue (noch nicht in Kraft getretene) Regelung für den Karfreitag auf den Landesdienst auswirken wird. Etliche Kolleginnen und Kollegen haben ja bereits geplant, zu Ostern ein paar Tage frei zu nehmen.
Also haben wir bei der Landesamtsdirektion nachgefragt.
Für heuer sieht die Regelung so aus, dass den Angehörigen der evangelischen Kirchen, der Altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche – da der Karfreitag ja kein gesetzlicher Feiertag mehr ist – ebenso wie allen anderen Bediensteten grundsätzlich ab 12:00 Uhr dienstfrei gegeben wird. Die auf das Tagessoll fehlende Zeit wird im ESS wie am Faschingsdienstag automatisch zugebucht. Wenn im Einzelfall im Rahmen der täglichen Sollzeit länger gearbeitet werden muss, fallen keine Überzeiten an. Wer auch den Vormittag frei haben möchte, muss einen ganzen Urlaubstag nehmen oder ggf. um einen Gleittag ansuchen.
Darüber, ob sich etwas ändern soll bzw. wie die Regelung in Zukunft aussehen wird, laufen derzeit landesintern noch Gespräche.