Bildungsteilzeit

Aufgrund einer Anfrage möchten wir Euch informieren, dass es für Vertragsbedienstete neben der Bildungskarenz auch die Möglichkeit der Bildungsteilzeit gibt.

Das Dienstverhältnis muss ununterbrochen sechs Monate gedauert haben, es dürfen keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen und
eine Weiterbildungsmaßnahme muss nachgewiesen werden.

Die in der Bildungsteilzeit vereinbarte Wochendienstzeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten und die Bildungsteilzeit kann auch in Teilen vereinbart werden. 

Dies ist im  § 48c Stmk. L-DBR  geregelt.
Bei Unklarheiten wendet euch bitte an einen der für euch zuständigen Personalvertreter, der euch auch bei einem eventuellen Antrag helfen kann.