Aufgrund von Anfragen von im Ruhestand befindlichen Kollegen möchten wir Euch kurz über die Pensionserhöhungswerte 2018 für Beamte informieren.
Die Bruttobezüge lt. LGBl 44/2018 vom 27.4.2018 (inkraftgetreten rückwirkend mit 1.1.2018) für die im Ruhestand befindlichen Beamten erhöhen sich um folgende Prozentpunkte:
- bis € 1.500,– um 2,2%
- über € 1.500,– bis € 2.000,– um € 33,–
- über € 2.000,– bis € 3.355,– um 1,6%
- von € 3.355,– bis zur Höchstbemessungsgrundlage (€ 4.980,–) linear von 1,6% bis 0%
- ab € 4.980,– 0%
Die vorher in diesem Beitrag genannten Beträge wurden uns mündlich mitgeteilt und stimmten nicht mit den (jetzt korrigierten) Werten überein.
Berechnungsgrundlage ist die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, auf die nach den am 31. Dezember 2017 in Geltung stehenden Vorschriften Anspruch bestand, mit Ausnahme der Kinderzuschüsse und der Ergänzungszulage.
Warum gibt es noch immer keine Erhöhung für Beamte im Ruhestand?