Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Leider hat es sich in den letzten Jahren gezeigt, dass unzufriedene Personen immer häufiger dazu neigen aggressiv zu werden und sogar vor der Anwendung von körperlicher Gewalt nicht zurückschrecken. Das Landesverwaltungsgericht – und mittlerweile auch zwei Bezirkshauptmannschaften (als Pilotversuch) – wurden daher bereits mit Sicherheitsschleusen ausgestattet. Wie aber schützen sich Bedienstete in den übrigen Dienststellen, die Parteienverkehr haben, z.B. in Exekutionsstellen, Sozial- und Strafreferaten, um nur einige zu erwähnen?
Den meisten Kollegen und Kolleginnen, die Parteienverkehr haben, ist zwar bekannt, dass es gefährlich sein kann, spitze Gegenstände wie Scheren oder Brieföffner vor sich auf dem Schreibtisch liegen zu haben, da diese im Ernstfall von aggressiven Parteien als Waffe benutzt werden können.
Die wenigsten denken aber daran, dass auch das Liegenlassen von scheinbar harmlosen Gegenständen, wie Schreibstiften, Kugelschreibern und sogar Büroklammern im wahrsten Sinn „ins Augen gehen“ kann. Darüber hinaus sollten auch schwere Gegenstände wie Briefbeschwerer, etc. außerhalb der Reichweite von Parteien aufbewahrt werden. Bitte denkt daran, nur ein leerer Schreibtisch ist auch ein sicherer Schreibtisch!
Uns vom ALF ist Sicherheit ein großes Anliegen, weshalb wir uns schon seit geraumer Zeit dieses Themas annehmen, wie zum Beispiel in unseren Newslettern betreffend Pfefferspray (8.6.2018) und Sicherheit (7.2.2019). Uns freut es daher sehr, dass jetzt schon einmal in zwei Bezirkshauptmannschaften im Pilotversuch Sicherheitsschleusen eingerichtet worden sind. Bravo, ein erster Schritt in die richtige Richtung!! Die beste Sicherheitsschleuse hilft aber nichts, wenn in frei zugänglichen Sozialräumen Messer, Scheren, Gabeln, usw. für jedermann zur freien Entnahme herumliegen. Bitte auch dort darauf achten, dass alle gefährlichen Gegenstände unter Verschluss gehalten werden.